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Mobile Hundeschule Susi Lieverkus

Geri & Co

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AGB

AGB

Voraussetzungen für die Teilnahme/AGB

Die AGB gilt für die Vertragsbeziehung zwischen der Hundeschule Susanne Lieverkus und der am Unterricht der Hundeschule teilnehmenden Person/ Personen/ Hundebesitzer/in (im Weiteren als Hundehalter/in bezeichnet)

Alle Hunde, die an Veranstaltungen der Hundeschule teilnehmen, müssen nachweislich über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die den Besuch einer Hundeschule mit einschließt.

Der Hundehalter erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist.

Über chronischen und akuten, nicht ansteckenden Krankheiten, ist der jeweilige Trainer vor Beginn der Trainingseinheit zu informieren, wir behalten uns vor, den Hund auszuschließen.

Bei Läufigkeit der Hündin ist die Hundeschule unverzüglich zu informieren, es kann dann an Gruppenkursen leider nicht teilgenommen werden.

Alle teilnehmenden Hunde müssen  über einen aktuellen und vollen (bei Welpen altersgemäßen) Impfschutz verfügen. Bitte legen Sie entsprechende Nachweise unaufgefordert vor.

Hundeschule und dem Hundehalter schließt einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Hundehalter bestimmte Inhalte zu vermitteln. Die Hundeschule schuldet dem Hundehalter, sofern diese nicht ausdrücklich und schriftlich zugesichert sind, keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele. Die Hundeschule gibt nur Ausbildungsvorschläge. Ob der Hundeführer diese Ausbildungsvorschläge der Hundeschule durchführt, liegt in seinem eigenen Ermessen.

Gruppenstunden werden in Kleingruppen angeboten. Für unsere Planung ist eine Zusage bzw. Absage der Teilnahme an den Gruppenstunden durch den Hundehalter notwendig. Es besteht die beiderseitige Verpflichtung, Stunden die nicht wahrgenommen werden können, rechtzeitig vorher (mindestens 4h) abzusagen. Die Vergütung ist am Ende der Stunde in bar zu zahlen. Auch besteht die Möglichkeit für die Gruppenstunden eine Zehnerkarte (eine zusätzliche Gruppenteilnahme gratis) zu erwerben.

In den Einzelstunden bietet die Hundeschule dem Teilnehmer zu einem vereinbarten Ort und Termin Einzelunterricht an. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen Hundeschule und Hundehalter. Die Vergütung ist am Ende der Stunde, wenn nicht anders vereinbart, in bar zu zahlen. Auch hier müssen Stunden die nicht wahrgenommen werden rechtzeitig abgesagt werden. Wenn keine zwingenden Gründe (Krankheit oder Unfall) vorliegen muss die Absage 24 Stunden vor dem Termin erfolgen.

Den Anweisungen der Trainer innerhalb eines Einzeltrainings, Gruppenstunden, Kurses oder Seminars ist Folge zu leisten. Sollte ein Teilnehmer mehrfach erheblich stören, wird er sofort vom Training ausgeschlossen und hat keinen Anspruch auf Kostenrückerstattung.

 

Haftung –Teilnehmer/innen, Begleitpersonen und Hundeschule

Die Teilnahme am Gruppenstunde und Einzelunterricht erfolgt auf eigenes Risiko. Für Sach- und Personenschäden sowie Schäden an mitgeführten Tieren die während der Teilnahme entstehen haftet der jeweilige Hundehalter.  Weiterhin besteht keine Haftung der Hundeschule bei Diebstahl und Verlust während des Aufenthaltes in der Hundeschule.

Während der Gruppenstunden und der Einzelstunden bleibt jede(r) Hundehalter/in seinen Hund als Tierhalter/in bzw. Tieraufseher/in im Sinne der § 833 bzw. §834 BGB aufsichtspflichtig.

Insoweit haftet auch jeder Hundehalter für die von sich selbst, oder von seinen Hund, verursachten Schäden. Dies gilt auch für Begleitpersonen. Diese sind von der Hundehalter entsprechend zu informieren.

Insbesondere im Freilauf der Hunde sind Hundebesitzer und deren Begleitpersonen verpflichtet, auf die eigenen sowie die anderen teilnehmenden Hunde, um Verletzungen zu vermeiden, zu achten. Die Hundeschule übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die durch das Freispiel der Hunde entstehen können.

Die Hundeschule haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Sie übernimmt keine Haftung für Schäden, die von Dritten oder deren Tieren verursacht werden.

Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.